Ist Rattengift verboten?
Die Bekämpfung von Ratten und Mäusen als Gesundheits- und Materialschädlinge erfolgt meist mit giftigen Fraßködern, den sogenannten antikoagulanten Rodentiziden. Diese Nagetierbekämpfungsmittel unterliegen in der Europäischen Union einer Zulassungspflicht nach Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Im Rahmen ihrer Zulassung als Biozidprodukte in Deutschland wurden Auflagen festgelegt, die bei der Verwendung dieser Produkte einzuhalten sind. Sie sollen die Verwendung sicherer, wirksamer und nachhaltiger machen. Welche Auflagen das sind, warum sie getroffen wurden, sowie Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung erfahren Sie in diesem Dokument.
Die meisten Mittel zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen sind Fraßköder mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen, den sogenannten Antikoagulanzien. Bei ihrer Verwendung bestehen erhebliche Umweltrisiken und Risiken der Resistenzentwicklung. Dies ist das Ergebnis ihrer Risikobewertung im Rahmen der Biozid-Produktzulassung. Aufgrund fehlender Alternativen zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten wurden Rodentizide mit Antikoagulanzien dennoch zugelassen. Allerdings wurden strenge Auflagen und Anwendungsbestimmungen für ihre Verwendung im Rahmen der Biozid-Produktzulassung festgelegt. Diese so genannten Risikominderungsmaßnahmen beinhalten im Wesentlichen die Beschränkung der zugelassenen Verwender sowie die Festlegung der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“.
Welche Nagetiere dürfen bekämpft werden?
Laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) werden grundsätzlich alle Säugetiere unter besonderen Schutz gestellt. Folgende Mäuse- und Rattenarten sind nach Anlage 1 BArtSchV hiervon ausgenommen und dürfen somit bekämpft werden: Hausmaus (Musmusculus), Wanderratte (Rattus norvegicus), Hausratte (Rattus rattus), Schermaus (Arvicola terrestris), Rötelmaus (Myodes glareolus), Erdmaus (Microtus agrestis), Feldmaus (Microtus arvalis).
Welche Verwenderkategorien gibt es bei der Zulassung von Rodentiziden und wie sind diese definiert?
Grundsätzlich wird zwischen den folgenden Verwenderkategorien bei der Zulassung von Rodentiziden unterschieden: breite Öffentlichkeit, berufsmäßige Verwender und geschulte berufsmäßige Verwender.
Als Teil der breiten Öffentlichkeit (Synonyme: Allgemeinheit, Verbraucher, nicht-berufsmäßige Verwender) verwenden Personen Rodentizide im privaten häuslichen Umfeld außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit. Dabei besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie der Gebrauchsanweisung nicht in allen Fällen exakt folgen, nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und üblicherweise auch keine persönliche Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Handschuhe, verwenden.
Berufsmäßige Verwender verwenden Rodentizide gelegentlich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, die nicht primär den Einsatz von Rodentiziden vorsieht. Dies sind unter anderem Personen, die im Gebäudemanagement, der Gebäudereinigung oder im Bereich der Abwasserentsorgung arbeiten. Sie verfügen weder über eine Sachkunde im Umgang mit Rodentiziden, noch wurden sie für diese Anwendung geschult. Der Kenntnisstand zur fachgerechten Anwendung von Biozidprodukten und das Wissen über die damit verbundenen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt bei berufsmäßigen Verwendern ohne Sachkunde unterscheiden sich unwesentlich von denen der breiten Öffentlichkeit.
Geschulte berufsmäßige Verwender verfügen über spezifische Fachkenntnisse im Umgang mit Rodentiziden und wenden diese zudem regelmäßig in ihrem Beruf an. Darunter fallen sowohl ausgebildete Schädlingsbekämpfer/innen als auch berufsmäßige Verwender wie zum Beispiel Kanalarbeiter/innen, die über eine Sachkunde zur Verwendung von Rodentiziden verfügen.
Wer darf Rodentizide mit Antikoagulanzien verwenden?
Grundsätzlich gilt, dass Biozidprodukte, die für berufsmäßige Verwender oder geschulte berufsmäßige Verwender zugelassen sind, auch nur von diesen Verwendergruppen verwendet werden dürfen. Die zur Verwendung des jeweiligen Produktes zugelassene Aerwenderkategorie steht auf dem Produktetikett.
Aktuell sind Rodentizide mit Antikoagulanzien der 1. Generation (FGAR), d. h. Produkte mit den Wirkstoffen Warfarin, Coumatetralyl oder Chlorophacinon, auch weiterhin zur Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassen. Dies gilt allerdings nicht für Produkte, die als reproduktionstoxisch eingestuft sind. Die Anwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien der 1. Generation durch die breite Öffentlichkeit ist auf den privaten häuslichen Bereich, d. h. auf den Innenraum und den Außenbereich unmittelbar um Gebäude, beschränkt. Dabei ist die "Gute fachliche Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien durch die breite Öffentlichkeit" einzuhalten.
Berufsmäßige Verwender (ohne Sachkunde) dürfen Rodentizide mit Antikoagulanzien der 1. Generation in und um Gebäude im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden. Sie müssen die "Gute fachliche Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien durch berufsmäßige Verwender (ohne Sachkunde)" einhalten.
Geschulte berufsmäßige Verwender dürfen FGAR dagegen auch im offenen Gelände im Außenbereich oder der Kanalisation einsetzen. Dabei ist die "Gute fachliche Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien für geschulte berufsmäßige Verwender" zu befolgen.
Welche Alternativen gibt es für die Rattenbekämpfung?
Zur Bekämpfung von Nagern sind Schlagfallen und elektrische Fallen geeignet und weit verbreitet. Je nach Bauart können diese einen schnellen Tod hervorrufen. Bei Fehlbedienungen, falsch gespanntem Bügel oder ungeeigneten Fallen kann es dazu kommen, dass die Maus oder Ratte nicht vollständig getroffen wird und sich quälen muss. Klebefallen sind außerdem ausdrücklich verboten!
Eine als besonders human angesehene Methode ist die Schlagfalle von Goodnature®. Diese verwendet einen besonders lecker riechenden aber völlig ungiftigen Köder (z.B. Schoko oder Nussbutter)r allerdings human vorgehen und kein Gift verwenden. Das selbstrückstellende Fallensystem von Goodnature® ermöglicht die Dauerbekämpfung von Nagern und bietet somit Schutz vor deren erneutem Auftauchen.
Durch die spezielle Konstruktion ist die Auslösung des Schlagbolzens (mittels CO2 Gaskapsel) nur dann möglich, wenn sich die Nager beim Besuch der Falle mit dem Genick direkt vor dem Schlagbolzen befinden. Durch den Fallensensor lösen die Nager den Mechanismus aus. Mit einem kurzen, präzisen Schlag in den Nackenbereich wird das Tier schnell getötet. Hierdurch werden die tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren erfüllt.
Quellen:
https://www.umweltbundesamt.de/