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Förderanträge Präventionsmaßnahmen / Schadensregulierung
Die Etablierung des optimalen Wolfsschutzes wird ebenso finanziell gefördert, wie die Aufrüstung des bereits bestehenden Grundschutzes. Informationen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen sowie der Entschädigung von durch Wolf / Luchs entstandenen Schäden an Nutztieren entnehmen Sie bitte der Richtlinie Wolf / Luchs.
Im Zuge der Fortschreibung der Richtlinie Wolf / Luchs ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Förderung von Präventionsmaßnahmen für Rinder und Pferde in Thüringen möglich. Ansprechpartner ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). Die Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten des Kompetenzzentrums Wolf, Biber, Luchs unter der Rubrik "Förderanträge".
Weiterführende Informationen
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