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08-11-2022

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Sachsen

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Sachsen

 

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Prävention vor Wolfsschäden

Der Freistaat Sachsen fördert die Ausgaben der Schutzmaßnahmen, die notwendig sind, um einen Mindestschutz vor dem Wolf zu gewährleisten. Damit können durch den Tierhalter die Anforderungen an die geltenden Mindestschutzkriterien erfüllt werden. Die dazu beantragten und nach Prüfung als zweckmäßig eingeschätzten Investitionskosten können in voller Höhe erstattet werden.

Die Bewilligungsbehörde ist gleichzeitig zum verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln des Freistaates Sachsen verpflichtet. Ausstattungen, die über den Mindestschutz hinausgehen oder für diesen nicht notwendig sind, können daher nicht gefördert werden. Sie können aber diese zusätzlichen Ausgaben aus eigenen Mitteln zahlen. Sie erhalten weiterhin nur die bewilligte Zuwendung, auch wenn Sie sich mehr Ausstattung als den bewilligten Mindestschutz anschaffen.

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein. Dabei muss es sich um die Eigentümer der Tiere handeln. Werden Tiere vermietet, sollten zur Vermeidung von Wolfsschäden geeignete Schutzmaßnahmen mit vermietet werden. Eine nochmalige Förderung ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Verwendung von Steuermitteln nicht möglich.

Unterlagen zu Vorhaben der Prävention vor Wolfsschäden

Für Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden (E) können jederzeit Anträge gestellt werden.

Für Schafe und Ziegen werden mobile Elektrozäune von mindestens 90 cm Höhe einschließlich der benötigten Weidestromgeräte (Wolfs-/Wildabwehrgeräte) und Batterien gefördert. Es wird jedoch empfohlen, für einen verbesserten Schutz der Tiere mobile Elektrozäune mit einer Höhe von 100 cm bis 120 cm Höhe zu verwenden.

Zum Schutz von Gatterwild (Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild) können vorhandene Festzäune mit einem Untergrabschutz ergänzt werden. Es wird nur der Untergrabschutz gefördert. Die Förderung des Neubaus von Festzäunen, einschl. Zäunen aus Knotengeflecht, ist ausgeschlossen.

Auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden kann über die Richtlinie Natürliches Erbe gefördert werden. Allerdings sind an die Haltung dieser Hunde besondere Anforderungen gestellt! Sollten Sie über die Anschaffung von Herdenschutzhunden nachdenken, informieren Sie sich bitte zunächst auf der nachfolgenden Internetseite der Fachstelle Wolf sowie in der diesbezüglichen Broschüre des LfULG.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zu 100 Prozent zur Vermeidung von Nutztierschäden durch Wolfsübergriffe, die dem Schutz von Schafen und Ziegen sowie Gehegewild dienen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb und umfasst den gesamten Freistaat Sachsen.

Die Anschaffung folgender Maßnahmen zum Herdenschutz ist förderfähig:

  • Material für mobile Elektrozäune (Netz- als auch Litzenzäune)
  • Breitbandlitze ("Flatterband" als Übersprungschutz)
  • Herdenschutzhunde
  • Untergrabschutz bei Wildgattern (inkl. Installationsleistung)

Die obengenannten Maßnahmen fallen unter den Punkt E »Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden«, Förderrichtlinie »Natürliches Erbe«.

Wichtig ist, dass vor Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen erst ein Antrag eingereicht werden muss! Zur Antragsstellung sind die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare inkl. Mindestens eines Kostenangebotes einzureichen.

Auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) sind die Richtlinie und die Antragsformulare erhältlich.

Neben der Finanzierung des präventiven Herdenschutzes können Schaf- und/oder Ziegenhalter mit mindestens 50 Tieren über die RL SZH/2019 gefördert werden. Das Förderprogramm zielt auf die Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Beweidung und die Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung bezüglich der laufenden Betriebsausgaben für den Schutz vor Schäden durch den Wolf ab.

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass für die Vollständigkeit sowie tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann!