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Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen im Rahmen der Richtlinie Wolf
Unterstützung von Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden.
Durch die Richtlinie Wolf wird ein Beitrag zum Schutz vor dem Wolf geleistet. Sie sieht neben dem anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen insbesondere auch die finanzielle Unterstützung der Nutztierhalter bei Präventionsmaßnahmen vor.
So wird die vorsorgliche Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden finanziell bezuschusst.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist ab dem 1. Januar 2020 als Bewilligungsstelle für die Förderung von wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen zuständig.
In der Regel werden Maßnahmen zum Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild gefördert.
Zur Herstellung eines wolfsabweisenden Grundschutzes zählt hier die Errichtung elektrisch geladener Nutzgeflecht- oder Litzenzäune mit einer Mindesthöhe von 90 cm oder Festzäune aus Knotengeflecht oder Maschendraht mit einer Mindesthöhe von 120 cm und zusätzlichem Untergrabeschutz. Bei Gatterwild werden Wildzäune aus Knotengitter oder Maschendraht mit einer Mindesthöhe von 180 cm und zusätzlichem Untergrabeschutz angesetzt.
Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Rinder und Pferde ist in Einzelfällen möglich:
- im Falle eines amtlich bestätigten Wolfsrisses für den direkt betroffenen Betrieb
- im Sonderfall auch für umliegende Betriebe: Wenn drei amtlich bestätigte Wolfsübergriffe auf Rinder oder Pferde innerhalb von 12 Monaten in einem Umkreis von 30 km auftreten, werden in dem jeweiligen Gebiet für die entsprechende Tierart Herdenschutzmaßnahmen gefördert.
Weiterführende Informationen
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