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Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern
Zweck und Ziel:
Das Land gewährt Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch wild lebende Tiere der Art Wolf (Canis lupus) sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch diese Art. Zweck der Förderung ist es, unzumutbare wirtschaftliche Belastungen zu vermeiden, unzumutbare, nicht oder nur schwer abwendbare wirtschaftliche Belastungen zu mindern sowie die Akzeptanz der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch diese Art zu erhöhen.
Wer wird gefördert:
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.
Was wird gefördert:
Die Zuwendung umfasst die Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf, insbesondere zusätzliche Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen, akzeptanzfördernde Maßnahmen sowie die Minderung wirtschaftlicher Belastungen bei Schäden an Haus- und Nutztieren.
Wie wird gefördert:
Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilfinanzierung gewährt. Die Gewährung erfolgt nach landesweiten Prioritäten (insbesondere hinsichtlich des abschätzbaren Risikos des Auftretens wirtschaftlicher Belastungen sowie des abschätzbaren oder gegebenen Umfanges und der Auswirkungen wirtschaftlicher Belastungen), unter Berücksichtigung des Einzelfalls und unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Erreichung des Zuwendungszweckes.
Antragsverfahren:
Die Anträge sind beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt bzw. in den Großschutzgebieten beim jeweiligen Nationalparkamt oder beim jeweiligen Amt für das Biosphärenreservat einzureichen.
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