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08-11-2022

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen im Saarland

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen im Saarland

 

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Wolfsmanagementplan Saarland

Der Wolf war einst die am weitesten verbreitete Säugetierart der Erde. Er besiedelte fast die gesamte Nordhalbkugel von Europa bis Nordamerika. Im Mittelalter wurden Viehzucht und Jagd intensiviert und der Wolf zunehmend als Nahrungskonkurrent des Menschen angesehen. Die Verfolgung des Wolfes führte schließlich im 18. und 19. Jahrhundert in weiten Teilen Europas zu seiner Ausrottung.

Der Wolf wandert bei der Suche nach einem neuen Revier bis zu tausend Kilometer weit und breitet sich langsam in Europa wieder aus. Nachdem er von Osteuropa nach Sachsen und Brandenburg eingekehrt ist und sich erfolgreich vermehrt, besteht zusätzlich über die Ausbreitung von Italien und Frankreich früher oder später die Möglichkeit, dass Wölfe in Zukunft zumindest gelegentlich in das Saarland einwandern bzw. das Land durchwandern.

Bei der Rückkehr des Wolfes ins Saarland handelt es sich um einen natürlichen Vorgang. Vor diesem Hintergrund ist auch eine besondere Eigenverantwortung bei der Prävention unabdingbar. Im Speziellen kann eine flankierende Unterstützung durch staatliche Maßnahmen erfolgen, für die es jedoch keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Präventionsmaßnahmen werden im Saarland erst dann gefördert, wenn der Wolf in einem Gebiet mindestens einmal sicher nachgewiesen wurde. In diesem Teilgebiet wird dann die Förderung starten und sich entsprechend der weiteren Ausbreitung entwickeln. Der Wolfsbeirat hat hier im weiteren Verlauf eine beratende Funktion. Grundsätzlich werden alle nachweislichen Wolfsrisse unter Berücksichtigung eines ei-genverantwortlichen Mindestschutzes im Saarland entschädigt.

Zunächst soll sich die Präventionsförderung im Saarland auf die Tierarten beschränken, die nach den Erfahrungen aus anderen Wolfsgebieten in Deutschland als beson- ders gefährdet eingestuft werden. Bei der Haltung von Schafen, Ziegen und Gatterwild sind eigenverantwortliche Mindestschutzmaßnahmen die Voraussetzung für eine volle Entschädigung:

  • Elektronetzzäune oder Fünf-Litzenzäune von jeweils mindestens 90 cm Höhe, stromführend mit einer durchgängigen Spannung von mindestens 2.500 Volt
  • Drahtgeflechtzäune, mindestens 1,40 m hoch und bodengleich mit einem Spanndraht oder stromführenden Litze versehen (Unterwühlschutz) für Übernachtungsweiden/Gatter*.


* auf eine generelle Weidezaunausführung in dieser Art wird verzichtet, da die übrigen großen Wildtiere dadurch in ihrem Lebensraum eingeschränkt würden.

Die Förderung geeigneter Schutzmaßnahmen kann bei der Obersten Naturschutzbehörde oder einer durch diese benannte und dafür autorisierte Einrichtung beantragt werden. Die Unterstützung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung der förderfähigen Kosten zum Erwerb von geeigneten Zaunmaterialien oder Herdenschutzhunden. Es können bis zu 90 % der anfallenden förderfähigen Sachkosten erstattet werden.

Detaillierte Beschreibung von Schutzmaßnahmen für Nutztiere

Geeignete Schutzmaßnahmen gegen Wölfe werden in der Broschüre „Mit Wölfen leben – Informationen für Jäger, Förster und Tierhalter in Sachsen und Brandenburg“ beschrieben und nachfolgend aufgeführt:

Zäune

Korrekt angewandte Elektronetzzäune sind für Wölfe eine schmerzhafte Barriere. Im Gegensatz zu Hunden springen Wölfe nur sehr ungern über vor ihnen auftauchende Hindernisse. Sie versuchen üblicherweise unter einem Zaun durchzuschlüpfen. Deshalb ist der Bodenabschluss des Zaunes besonders wichtig; er muss straff gespannt, lückenlos und mit ausreichend Strom versorgt sein (mind. 2500 V). Dies gilt auch für Elektrolitzenzäune, die mit mindestens 5 Litzen ausgestattet sein sollten, und deren unterste Litze maximal 20 cm über dem Boden verlaufen darf.

Dienen die Elektronetzzäune als Nachtpferch, ist darauf zu achten, dass den Nutztieren ausreichend Platz bleibt, innerhalb des Zaunes auszuweichen. Bei zu engen Koppeln besteht die Gefahr, dass die Herde, wenn sich ein Feind nähert, in Panik gerät und ausbricht. Um dem derzeit gültigen Standard für den Mindestschutz zu entsprechen müssen Elektrozäune mind. 90 cm hoch sein.

Wie Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, ist allerdings eine Höhe der Elektrozäune von mindestens 110 cm empfehlenswert. Außerdem kann die optische Wahrnehmbarkeit des Elektronetzzaunes für Wölfe und Wild durch in das Netz eingezogene vertikale breite Plastikstreben erhöht werden. Dies ist vor allem zu empfehlen, wenn die Elektronetzzäune nicht in Kombination mit Herdenschutzhunden eingesetzt werden.

Alternativ können auch mindestens 140 cm hohe feste Zäune aus Maschendraht oder Drahtknotengeflecht mit einem festen Bodenabschluss (Spanndraht) eingesetzt werden.

Beim Einsatz von Zäunen sollten nachfolgende Grundsätze Anwendung finden:

Die Funktionsfähigkeit des Weidezauns sollte täglich geprüft werden. Gräben müssen immer mitgekoppelt werden – über offene Gräben können Wölfe leicht in die Umzäunung eindringen. Bei allen Elektrozäunen muss auf eine gute Erdung geachtet werden, um eine ausreichende Stromversorgung auch in Trockenzeiten zu gewährleisten.

Elektrozäune dürfen außerhalb der Weidesaison nicht ohne Stromversorgung stehen bleiben, da Wölfe sonst leicht erlernen können, dass diese Zäune überwindbar sind. Elektrozäune sollten nicht durchhängen, sondern die Mindesthöhe auf der gesamten Koppellänge aufweisen. Von angrenzenden Böschungen zu Flächen auf einer höheren Ebene sollte genügend Abstand gehalten werden.

Wenn kein geeigneter Zaun vorhanden ist, wird über Nacht eine Unterbringung der Weidetiere im Stall oder in einem gesicherten Nachtpferch empfohlen. Das Ablammen sollte im Stall oder unter Aufsicht erfolgen.

Flatterband

In Gebieten, in denen es einzelne Wölfe lernen, über die Zäune zu springen, kann der Einsatz von Breitbandlitze („Flatterband“) erforderlich werden, die 30 cm über dem Elektrozaun gespannt wird. Die Litze selbst muss keinen Strom führen, da sie nur eine optische Barriere darstellen soll.

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass für die Vollständigkeit sowie tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann!